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Studienarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Ausarbeitung widmet sich der eingehenden Analyse der Prüfung des internen Kontrollsystems in mittelgroßen Kapitalgesellschaften, die gemäß § 267 HGB klassifiziert sind. Dabei liegt der Fokus zunächst auf der Untersuchung des rechtlichen Rahmens, der die Anforderungen und die Ausgestaltung des IKS bestimmt. Anschließend werden die praktische Umsetzung dieser Prüfung sowie die auftretenden Herausforderungen beleuchtet. Inmitten einer zunehmend komplexen und dynamischen Wirtschaftswelt steht die Effizienz und Zuverlässigkeit interner Kontrollsysteme in Unternehmen verstärkt im Blickfeld von Gesetzgebern, Regulierungsbehörden und Stakeholdern. Insbesondere in mittelgroßen Kapitalgesellschaften gewinnt die Frage nach der Robustheit dieser Systeme im Rahmen der Jahresabschlussprüfung an Bedeutung. Dieser Fokus wird durch jüngste Finanzskandale und Zusammenbrüche, wie dem erschütternden Fall Wirecard, noch verstärkt. Der spektakuläre Zusammenbruch von Wirecard im Jahr 2020 hat die Finanzwelt aufgerüttelt und verdeutlicht, wie selbst scheinbar etablierte Unternehmen Schwächen in ihren internen Kontrollsystemen haben können. Dieser Skandal dient als markanter Ankerpunkt, um die kritische Bedeutung der Prüfung des internen Kontrollsystems in mittelgroßen Kapitalgesellschaften während der Jahresabschlussprüfung zu unterstreichen.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen (Steuern und Prüfungswesen), Veranstaltung: Wirtschaftsprüfung, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Allgemeine Grundlagen Nach § 2 Abs. 1 WPO gehört es zu den Aufgaben des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen. 1 Die Jahresabschlussprüfung hat die Aufgabe festzustellen, ob die Buchführung und der Jahresabschluss dem Gesetz und ggf. der Satzung entsprechen und ob sie ein möglichst sicheres Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmung abgeben. 2 Diese Zielsetzung charakterisiert die Prüfung des Jahresabschlusses als eine umfassende Prüfung der Rechnungslegung. 3 Jahresabschlussprüfungen sind unter Beachtung des § 317 HGB sowie der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsm äßiger Abschlussprüfungen so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss sowohl unter Beachtung der GoB und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit als auch unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit erkannt werden. 4 Der Abschlussprüfer hat sich mit dem internen Kontrollsystem (IKS) von Unternehmen insoweit zu beschäftigen, als es für die Planung und Durchführung der Abschlussprüfung erforderlich ist. 5 Die Beurteilung des IKS bietet dem Abschlussprüfer die Möglichkeit, Art und Umfang seiner Prüfungshandlungen in zweckmäßiger Weise festzulegen. 6 - 1 Vgl. § 2 Abs. 1 WPO i. d. F. vom 24.07.1961., 2 Vgl. IDW FG 1/1977, Punkt B., 3 Vgl. Schülen, IDW FG 1-3/1988, WPg 1/2/1989, S. 10., 4 Vgl. IDW PS 200, Tz. 9., 5 Vgl. IDW PS 260, Tz. 21., 6 Vgl. IDW FG 1/1977, Punkt VI.
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen (Steuern- und Prüfungswesen), Veranstaltung: Prüfungswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: In der folgenden Hausarbeit soll erläutert werden, inwieweit das interne Kontrollsystem (IKS) eines Unternehmens Gegenstand der Abschlussprüfung ist und welche Bedeutung ihm dabei zukommt. Dabei wird zunächst genauer auf die Aufgaben und den Aufbau des IKS eingegangen und welchen Nutzen es einem Unternehmen stiften soll. Anschließend wird dargestellt, was es mit einer Abschlussprüfung auf sich hat. Hier wird genauer erläutert, welche Risiken der Abschlussprüfer zu beachten hat und durch welche Prüfungshandlungen er sicherstellen kann, dass sein Urteil richtig gefällt wird. Wenn in dieser Arbeit die Rede von der Prüfung des IKS durch den Abschlussprüfer ist, so bezieht sich dies nur auf das rechnungslegungsbezogene IKS des Unternehmens, da nur dieses relevant ist für die Prüfung des Jahresabschlusses.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Hochschule Offenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die interne Kontrolle und die interne Überwachung in Unternehmen ist seit Jahren ein in der Öffentlichkeit und in den Medien viel diskutiertes Thema. Bei den spektakulären Schieflagen und Zusammenbrüchen von Unternehmen in Deutschland (z. B. Holzmann, Flowtex, Comroad), in Europa (z. B. Parmalat, Baring Bank) oder in den USA (Enron, Worldcom) wird immer wieder unter anderem auch die Frage aufgeworfen, inwieweit der aus diesen Fällen resultierende volkswirtschaftliche Schaden durch eine verstärkte Reglementierung im Bereich interner Kontrollen für Unternehmen zu vermeiden gewesen wäre. So wurde in Deutschland in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um die Qualität der Unternehmensführung und -überwachung zu verbessern. Beispiele hierfür sind: Die Einrichtung und Prüfung eines Risikofrüherkennungssystems bei börsennotierten Aktiengesellschaften (vgl. § 91 Abs. 2 AktG, § 317 Abs. 4 HGB); Die Zuweisung der Befugnis zur Beauftragung des Abschlussprüfers an den Aufsichtrat bei Aktiengesellschaften (vgl. § 111 Abs. 2 AktG); Die Erarbeitung des deutschen Cooperate Governance Kodex. In den USA wurde im Jahr 2002 mit dem Sarbanes-Oxley Act ein Gesetz mit weit reichenden Verpflichtungen im Bereich interner Kontrollen in Kraft gesetzt (Vgl. SOA Section 404 " Management Assessment of internal control"). Von diesen neuen Pflichten sind auch deutsche Unternehmen betroffen, soweit sie den US Kapitalmarkt in Anspruch nehmen. [...]
Die angemessene Ausgestaltung von Management-Informationssystem und Internem Kontrollsystem ist nicht nur für ein sorgfältig agierendes Management, sondern zusehends auch für die Jahresabschlussprüfung von Bedeutung. Der Autor entwickelt daher vor dem Hintergrund des COSO-Rahmenkonzepts ein erweitertes Rahmenkonzept, das so genannte Management-Control-Framework. Dieses Rahmenkonzept stellt generelle Anforderungen an die Ausgestaltung der Systeme, die die Unternehmensleitung einrichten muss, um ihren gesetzlich bestehenden Sorgfaltspflichten gem. § 93 AktG bzw. § 43 GmbHG gerecht zu werden. Ausgehend von diesem Soll-Objekt analysiert der Autor umfassend, in welchem Umfang das Management-Control-Framework Gegenstand der Jahresabschlussprüfung ist. Zu diesem Zwecke werden sowohl die bestehenden gesetzlichen als auch die berufsständischen Systemprüfungserfordernisse in Bezug auf das Management-Control-Framework dargestellt. Zur Umsetzung dieser Prüfungserfordernisse entwickelt der Autor abschließend einen eigenen Vorschlag eines geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatzes, welcher sich durch eine stringente Systemorientierung auszeichnet.
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Auf die Vielzahl von Unternehmensschieflagen und - krisen Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre (in Deutschland: Bremer Vulkan AG oder die Metallgesellschaft AG) begegnete der deutsche Gesetzgeber mit der Einführung des im Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG). Zentraler Bestandteil für die Entwicklung des Risikomanagements ist der § 91 Abs. 2 AktG. Dieser verpflichtet den Vorstand „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“ Der § 91 Abs.2 AktG hat deklaratorischen Charakter und konkretisiert dabei letztendlich die in § 76 Abs. 1 AktG bereits kodifizierte allgemeine Leitungsaufgabe von Vorständen, die Gesellschaft unter eigener Verantwortung mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (§ 93 Abs. 1 AktG) zu führen. Der Gesetzgeber hat die Anwendung dabei nicht ausdrücklich auf die Aktiengesellschaften beschränkt, sondern auf andere Gesellschaftsformen, die der AG strukturell (Größe und Komplexität) entsprechen, ausgeweitet. Es wird eine Ausstrahlungswirkung zum einen auf die GmbH (§ 43 Abs. 1 GmbHG) als auch auf die Genossenschaft (§34 Abs. 1 Satz 1 GenG) angenommen (IDW PS 340.1). Um den Finanzplatz Deutschland wieder zu stärken und das Vertrauen potentieller Anleger und Investoren zurückzugewinnen, wurde mit dem § 91 Abs. 2 AktG auch gleichzeitig die Vorschrift des § 317 Abs. 4 HGB eingeführt, der börsennotierte Aktiengesellschaften ausdrücklich zur Überprüfung ihres implementierten Risikomanagementsystems durch einen Wirtschaftsprüfer im Rahmen des Jahresabschlusses auffordert. Das Risikomanagement entwickelte sich damit zu einem wichtigen Thema in der Wirtschaftsprüfungspraxis. Problematisch daran ist, dass der deutsche Gesetzgeber in seinen gesetzlichen Vorschriften keine konkreten Angaben macht, wie die gesetzlichen Anforderungen in der Praxis umzusetzen sind und welche Mindeststandards für die Erreichung eines positiven Testates seitens des Abschlussprüfers erfüllt sein müssen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer IDW hat sich der Herausforderung angenommen und einen Prüfungsstandard (IDW PS 340) geschaffen, um die Arbeit für deine Mitglieder zu fördern. Inwiefern dieser als gelungen angesehen werden kann, ist Gegenstand dieser Hausarbeit.
Das Handbuch Jahresabschlussprüfung schließt eine seit Jahren bestehende Lücke. Es zeigt dem jungen Wirtschaftsprüfer anhand konkreter Unternehmensbilder aus Industrie und Handel die Gesetzmäßigkeiten einer Abschlussprüfung auf, stellt ein Instrumentarium für die praktische Tagesarbeit bereit und bietet dem Leser Wegweiser für ein sicheres Prüfungsurteil. Der kostenlose Onlineservice bietet mit den Schemata wichtiger Anlagen aus dem Werk unterstützendes Material für die tägliche Arbeit. Mit zahlreichen Anwendungsbeispielen
Inhaltsangabe:Einleitung: Die Entwicklung des deutschen Wirtschaftsprüfungswesens ist besonders in den letzten Jahren von einschneidenden Ereignissen gekennzeichnet, die den Berufsstand auch weiterhin vor große Herausforderungen stellen. Der Druck der allgemeinen Öffentlichkeit für eine verbesserte Qualität der Prüfungshandlungen wurde durch die in jüngster Vergangenheit aufgetretenen spektakulären Unternehmenskrisen, wie z.B. Philipp Holzmann AG, MG oder Bremer Vulkan, verstärkt. Die aus diesen Vorkommnissen zusätzlich aufgetretene Unsicherheit der Stakeholder und die damit verbundene vergrößerte Diskrepanz zwischen den Erwartungen der Öffentlichkeit und dem Testat des Abschlussprüfers, allgemein unter dem Phänomen „Erwartungslücke“ bekannt, mündete erst kürzlich in der Verabschiedung des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Doch die mit diesem Gesetz - unter anderem - verfolgte Qualitätsverbesserung wird in der Literatur angezweifelt, und dem KonTraG wird im Gegenteil oftmals eine Ausweitung der Pflichten des Abschlussprüfers bescheinigt. Dies und die immer weiter zunehmende Internationalisierung und Globalisierung, gleichbedeutend mit einem scharfen Wettbewerb auf dem Prüfungsmarkt und einem Zwang, die Palette der angebotenen Dienstleistungen zu erweitern, veranlassen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mittels einer (Effizienz-) Verbesserung der ausgeübten Tätigkeiten miteinander zu konkurrieren. So schreibt Schmidt: „Da angenommen werden muss, dass der Markt für Prüfungsdienstleistungen kein nennenswertes Wachstumspotential mehr enthält und somit einen reifen Markt darstellt, folgt hieraus die Befürchtung, dass die Marktteilnehmer sich wirtschaftlich konsequent verhalten und daraus ein Wettbewerb um Marktanteile über Preisdifferenzen entsteht.“ Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sehen sich also einem Dilemma gegenüber, welches aus den immer weiteren Anforderungen und Pflichten, dem öffentlichen Druck nach erhöhter Prüfungsqualität und einem Wettbewerb, der zusätzliche Ausgaben oder Ineffizienzen mit dem Verlust von Marktanteilen am Prüfungsmarkt bestraft, resultiert. Vor allem aus diesen Gründen müssen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Potentiale erkennen und Technologien entwickeln, die es ihnen ermöglichen, am Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Ein Ansatzpunkt könnte hierbei eine effizientere und rationalere Planung von Jahresabschlussprüfungen sein, da die betriebswirtschaftliche Prüfung, [...]
Inhaltsangabe:Einleitung: Lag die Entscheidung über den Umgang mit den mit der Teilnahme am Wirtschaftsleben einhergehenden Risiken und Chancen als klassische Manangemententscheidung noch bis vor wenigen Jahren ausschließlich in der Sphäre des Unternehmens und war dieser Bereich - abgesehen vom schon immer geltenden Prinzip der kaufmännischen Vorsicht in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung - nahezu frei von gesetzlichen Normen, haben in den letzten Jahren der österreichische und deutsche Gesetzgeber dahingehend agiert, Pflichten der Vorstände und Geschäftsführer zu konkretisieren, zu kodifizieren und damit zu einem obligatorischen Standard zu machen. Motivation dieser neuen Normen war die hohe Zahl von Insolvenzen, besonders der Konkurse und der mangels Masse abgewiesenen Konkursanträge, sowie eine weltweit zunehmende Zahl von Allianzen, Fusionen und Akquisitionen. Unternehmen sollten dazu veranlasst werden, durch Selbstorganisation dafür Sorge zu tragen, das Hauptrisiko der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit, die Insolvenz, nicht schlagend werden zu lassen. Weiteres Ziel war, den Gesellschaftern mehr Möglichkeiten zur Kontrolle zu geben. Damit geht freilich auch eine erhöhte Sicherheit für die Gläubiger einher. Konkret geschah dies durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 1997 in Österreich, mit dem Normen des AktG (§ 82 AktG) und des GmbHG (§ 22 GmbHG) novelliert wurden und durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Deutschland, das am 1. Mai 1998 in Kraft getreten ist und vor allem aktien- und handelsrechtliche Vorschriften novelliert hat. Der Vorstand der AG und die Geschäftsführer der GmbH in Österreich haben nun „dafür zu sorgen, dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem geführt werden, die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen.“ (§ 22 Abs. 1 GmbHG bzw. § 82 AktG). Inwieweit diese Änderungen, vor allem die verpflichtende Einführung eines Internen Kontrollsystems (IKS) für alle Kapitalgesellschaften, unabhängig von deren Größe, für die Implementierung eines Risikomanagementsystems relevant sind, wie diese Forderung interpretiert und praktisch umgesetzt werden kann und daraus resultierend, welche Auswirkungen das auf die Jahresabschlussprüfung hat, soll im Rahmen dieser Arbeit untersucht werden. Das deutsche KonTraG geht noch weiter, indem es die Vorstände von Aktiengesellschaften verpflichtet, ein Risikomanagementsystem konzernweit zu implementieren (§ 91 Abs. [...]