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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Hochschule Offenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die interne Kontrolle und die interne Überwachung in Unternehmen ist seit Jahren ein in der Öffentlichkeit und in den Medien viel diskutiertes Thema. Bei den spektakulären Schieflagen und Zusammenbrüchen von Unternehmen in Deutschland (z. B. Holzmann, Flowtex, Comroad), in Europa (z. B. Parmalat, Baring Bank) oder in den USA (Enron, Worldcom) wird immer wieder unter anderem auch die Frage aufgeworfen, inwieweit der aus diesen Fällen resultierende volkswirtschaftliche Schaden durch eine verstärkte Reglementierung im Bereich interner Kontrollen für Unternehmen zu vermeiden gewesen wäre. So wurde in Deutschland in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um die Qualität der Unternehmensführung und -überwachung zu verbessern. Beispiele hierfür sind: Die Einrichtung und Prüfung eines Risikofrüherkennungssystems bei börsennotierten Aktiengesellschaften (vgl. § 91 Abs. 2 AktG, § 317 Abs. 4 HGB); Die Zuweisung der Befugnis zur Beauftragung des Abschlussprüfers an den Aufsichtrat bei Aktiengesellschaften (vgl. § 111 Abs. 2 AktG); Die Erarbeitung des deutschen Cooperate Governance Kodex. In den USA wurde im Jahr 2002 mit dem Sarbanes-Oxley Act ein Gesetz mit weit reichenden Verpflichtungen im Bereich interner Kontrollen in Kraft gesetzt (Vgl. SOA Section 404 " Management Assessment of internal control"). Von diesen neuen Pflichten sind auch deutsche Unternehmen betroffen, soweit sie den US Kapitalmarkt in Anspruch nehmen. [...]
Zielsetzung der Arbeit ist die Untersuchung des COSO-SME-Reports (Internal Control over Financial Reporting – Guidance for Smaller Public Companies) und die Analyse, inwieweit dieser bei der Einrichtung eines Internen Kontrollsystems für kleine und mittelständische Unternehmen eine angemessene Relation zwischen Kosten und Nutzen berücksichtigt. Ergänzend verfolgt die Arbeit das Ziel, ein beispielhaftes Internes Kontrollsystem für kleine und mittelständische Unternehmen darzustellen sowie die grundsätzlichen Kontrollmaßnahmen bzw. Veränderungsmaßnahmen KMU zur Einrichtung eines wirksamen IKS nach COSO III zu identifizieren. Auch wird ein beispielhaftes Internes Kontrollsystem für kleine und mittelständische Unternehmen illustriert. Darüber hinaus werden abschließend, basierend auf dieser Illustration, die grundsätzlichen Kontrollmaßnahmen kleiner und mittelständischer Unternehmen zur Einrichtung eines solchen Systems identifiziert.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 1,3, International School of Management, Standort Dortmund , Sprache: Deutsch, Abstract: Wegen der US-amerikanischen Entwicklungen post Enron, WorldCom & Co, haben Interne Kontrollsysteme als Bestandteil guter Corporate Governance zunehmend an Bedeutung gewonnen. Zielsetzung der Arbeit ist es daher die Untersuchung des COSO-SME-Reports (Internal Control over Financial Reporting – Guidance for Smaller Public Companies) und inwieweit dieser bei der Einrichtung eines Internen Kontrollsystems für kleine und mittelständische Unternehmen eine angemessene Relation zwischen Kosten und Nutzen berücksichtigt. Ergänzend verfolgt die Arbeit das Ziel, ein beispielhaftes Internes Kontrollsystem für kleine und mittelständische Unternehmen darzustellen, sowie die grundsätzlichen Kontrollmaßnahmen bzw. Veränderungsmaßnahmen KMU zur Einrichtung eines wirksamen IKS nach COSO III zu identifizieren.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Revision, Pr fungswesen, Note: 1,3, International School of Management, Standort Dortmund, 119 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Wegen der US-amerikanischen Entwicklungen post Enron, WorldCom & Co, haben Interne Kontrollsysteme als Bestandteil guter Corporate Governance zunehmend an Bedeutung gewonnen. Zielsetzung der Arbeit ist es daher die Untersuchung des COSO-SME-Reports (Internal Control over Financial Reporting - Guidance for Smaller Public Companies) und inwieweit dieser bei der Einrichtung eines Internen Kontrollsystems f r kleine und mittelst ndische Unternehmen eine angemessene Relation zwischen Kosten und Nutzen ber cksichtigt. Erg nzend verfolgt die Arbeit das Ziel, ein beispielhaftes Internes Kontrollsystem f r kleine und mittelst ndische Unternehmen darzustellen, sowie die grunds tzlichen Kontrollma nahmen bzw. Ver nderungsma nahmen KMU zur Einrichtung eines wirksamen IKS nach COSO III zu identifizieren.
Inhaltsangabe:Einleitung: Das Interne Kontrollsystem ist schon seit vielen Jahren in den Blickpunkt der internationalen Gesetzgebung geraten, meist als Folge von wirtschaftlichen Zusammenbrüchen und Unternehmensschieflagen. Bereits 1933, kurz nach der Gründung der „Securities und Exchange Commission“ (SEC) in den USA, wurde der „Securities Act of 1933“ und anschließend der „Securities Exchange Act of 1934“ erlassen. Diese Gesetze wurden nach den großen Verlusten der Investoren im Börsenkrach von 1929 und der nachfolgenden Depressionsphase als notwendig angesehen, da die Informationen, die von einem Unternehmen ermittelt und bereitgestellt werden, das Verhalten von privaten und institutionellen Stakeholdern beeinflussen. Doch ab Ende 2001 kam es zu Finanzskandalen in großen internationalen Unternehmen, von denen viele ihren Hauptsitz in den USA hatten. Die amerikanische Gesetzgebung reagierte im Jahr 2002 mit dem Sarbanes-Oxley Act (SOA). Dieses Gesetz trat am 30.07.2002 in Kraft. „Das Gesetz reformiert Vorschriften der Corporate Governance, der Prüfungspraxis und der Berichterstattung.“ Besonders im Bereich Interner Kontrollsysteme werden nach Par. 404 detaillierte Maßnahmen und Dokumentationen erforderlich. „Die Erfüllung (...) erfordert für das Unternehmen den größten Implementierungsaufwand aller Sarbanes-Oxley Act Vorschriften. Durch die Umsetzung dieses Paragraphen soll verhindert werden, dass durch mangelhafte Kontrollen falsche oder nicht ausreichende Informationen Teil der Finanzberichterstattung werden und somit Investoren in die Irre führen.“ „Auswirkungen hat der SOX nicht nur auf sämtliche US-gelistete Unternehmen und US-Prüfungsgesellschaften, auch deutsche in den USA gelistete Unternehmen und deutschen Prüfungsgesellschaften, welche US-gelistete Unternehmen prüfen, müssen die Regelungen berücksichtigen.“ Aber auch internationale Tochtergesellschaften müssen die Internen Kontrollsysteme einführen. „Die Aussage „alles im Griff“ relativiert sich daher schnell, wenn die Leitung der Konzernsteuerabteilung dazulegen hat, wie entsprechende Prozesse und Kontrollen in den (aus deutscher Sicht) ausländischen Konzerneinheiten gelebt werden.“ In der Praxis führt dies häufig zur Ablehnung der einzuführenden Internen Kontrollsysteme. Es wird meistens als eine formelle und materielle Konsequenz des SOA 404 in der täglichen Arbeit gesehen. „Auch wird häufig die Ansicht vertreten, „man wisse, wie es läuft“.“ Denn die notwendigen Kontrollen [...]
Das Interne Kontrollsystem von Unternehmen ist schon seit vielen Jahren in den Blickpunkt der internationalen Gesetzgebung geraten, meist als Folge von wirtschaftlichen Zusammenbrüchen und Unternehmensschieflagen. Die amerikanische Gesetzgebung reagierte im Jahr 2002 mit dem Sarbanes-Oxley Act (SOA). Auswirkungen hat der SOA nicht nur auf sämtliche US-gelistete Unternehmen und US-Prüfungsgesellschaften. Auch deutsche in den USA gelistete Unternehmen und deutschen Prüfungsgesellschaften, die US-gelistete Unternehmen prüfen, müssen die Regelungen berücksichtigen. Aber auch internationale Tochtergesellschaften müssen die Internen Kontrollsysteme einführen. Trotz aller Erkenntnisse, dass ein Internes Kontrollsystem ein wichtiger Baustein für ein unternehmensweites Risikomanagement ist, wird die Notwendigkeit von vielen Firmen nicht gesehen. Sie handeln damit oftmals contra legem. Das Buch erläutert detailliert, welche nationalen und internationalen Gesetze Konzerne dazu verpflichten, interne Kontrollsysteme einzuführen und wie Unternehmen diesen Anforderungen genügen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Entwicklung von Internen Kontrollsystemen für den Mittelstand. Im Augenblick meiden mittelständische Unternehmen den Einsatz von Internen Kontrollsystemen, obgleich diese für sie aus den unterschiedlichsten Gründen (Stichworte: Basel II, Rating-Systeme von Banken etc.) oftmals sinnvoll sind.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen (Steuern und Prüfungswesen), Veranstaltung: Wirtschaftsprüfung, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Allgemeine Grundlagen Nach § 2 Abs. 1 WPO gehört es zu den Aufgaben des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen durchzuführen. 1 Die Jahresabschlussprüfung hat die Aufgabe festzustellen, ob die Buchführung und der Jahresabschluss dem Gesetz und ggf. der Satzung entsprechen und ob sie ein möglichst sicheres Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmung abgeben. 2 Diese Zielsetzung charakterisiert die Prüfung des Jahresabschlusses als eine umfassende Prüfung der Rechnungslegung. 3 Jahresabschlussprüfungen sind unter Beachtung des § 317 HGB sowie der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsm äßiger Abschlussprüfungen so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss sowohl unter Beachtung der GoB und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit als auch unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit erkannt werden. 4 Der Abschlussprüfer hat sich mit dem internen Kontrollsystem (IKS) von Unternehmen insoweit zu beschäftigen, als es für die Planung und Durchführung der Abschlussprüfung erforderlich ist. 5 Die Beurteilung des IKS bietet dem Abschlussprüfer die Möglichkeit, Art und Umfang seiner Prüfungshandlungen in zweckmäßiger Weise festzulegen. 6 - 1 Vgl. § 2 Abs. 1 WPO i. d. F. vom 24.07.1961., 2 Vgl. IDW FG 1/1977, Punkt B., 3 Vgl. Schülen, IDW FG 1-3/1988, WPg 1/2/1989, S. 10., 4 Vgl. IDW PS 200, Tz. 9., 5 Vgl. IDW PS 260, Tz. 21., 6 Vgl. IDW FG 1/1977, Punkt VI.