Eva Burgstaller
Published: 2014-05-27
Total Pages: 100
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2, Wirtschaftsuniversität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Lag die Entscheidung über den Umgang mit den mit der Teilnahme am Wirtschaftsleben einhergehenden Risiken und Chancen als klassische Manangemententscheidung noch bis vor wenigen Jahren ausschließlich in der Sphäre des Unternehmens und war dieser Bereich - abgesehen vom schon immer geltenden Prinzip der kaufmännischen Vorsicht in den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung - nahezu frei von gesetzlichen Normen, haben in den letzten Jahren der österreichische und deutsche Gesetzgeber dahingehend agiert, Pflichten der Vorstände und Geschäftsführer zu konkretisieren, zu kodifizieren und damit zu einem obligatorischen Standard zu machen. Motivation dieser neuen Normen war die hohe Zahl von Insolvenzen, besonders der Konkurse und der mangels Masse abgewiesenen Konkursanträge, sowie eine weltweit zunehmende Zahl von Allianzen, Fusionen und Akquisitionen. Unternehmen sollten dazu veranlaßt werden, durch Selbstorganisation dafür Sorge zu tragen, das Hauptrisiko der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit, die Insolvenz, nicht schlagend werden zu lassen. Weiteres Ziel war, den Gesellschaftern mehr Möglichkeiten zur Kontrolle zu geben. Damit geht freilich auch eine erhöhte Sicherheit für die Gläubiger einher. Konkret geschah dies durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG) 1997 in Österreich, mit dem Normen des AktG (§ 82 AktG) und des GmbHG (§ 22 GmbHG) novelliert wurden und durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Deutschland, das am 1. Mai 1998 in Kraft getreten ist und vor allem aktien- und handelsrechtliche Vorschriften novelliert hat. Diese Arbeit soll aufzeigen, welche Möglichkeiten der Ausgestaltung eines Risikomanagementsystems es gibt, inwieweit diese zur Erfüllung der neuen gesetzlichen Vorschriften tauglich sind und welche neue Anforderungen diese an die Jahresabschlußprüfung mit sich bringen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf österreichische und deutsche Rechtsvorschriften (IRÄG 1997 und KonTraG) gelegt, wobei aber auch die International Standards on Auditing, berücksichtigt werden, da diese vor dem Hintergrund der Internationalisierung der Kapitalmärkte immer mehr an Bedeutung gewinnen.